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   OLG Dresden, 30.07.2015 - 20 WF 859/15   

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https://dejure.org/2015,23054
OLG Dresden, 30.07.2015 - 20 WF 859/15 (https://dejure.org/2015,23054)
OLG Dresden, Entscheidung vom 30.07.2015 - 20 WF 859/15 (https://dejure.org/2015,23054)
OLG Dresden, Entscheidung vom 30. Juli 2015 - 20 WF 859/15 (https://dejure.org/2015,23054)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 57 S. 1; FamFG § 57 S. 2 Nr. 4
    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Kostenentscheidung nach Erledigung eines einstweiligen Anordnungsverfahren nach dem GewaltschutzG durch Abschluss einer Vereinbarung in der mündlichen Anhörung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 1440
  • FamRZ 2016, 318
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 14.06.2012 - 3 WF 119/12

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen Kostenentscheidung nach § 57 FamFG

    Auszug aus OLG Dresden, 30.07.2015 - 20 WF 859/15
    An einem solchen schwerwiegenden Eingriff fehlt es aber, wenn gar nicht mehr über den Verfahrensgegenstand selbst, sondern nur noch über die Kosten befunden wird (vgl. zum Ganzen OLG Frankfurt, FamRZ 2013, 569; zustimmend Zöller/Feskorn, 30. Aufl. 2014, § 57 FamFG Rdn. 5).
  • OLG Koblenz, 13.06.2022 - 9 WF 264/22

    Beschwerde in Familiensachen: Isolierte Anfechtung einer Kostenentscheidung in

    Denn die ausnahmsweise Zulässigkeit der Beschwerde ist nur hinsichtlich der dort aufgeführten Regelungen bestimmt, nicht hingegen für Kostenentscheidungen (OLG Koblenz v. 2.2.2016 - 11 WF 81/16, FamRZ 2016, 1287; OLG Dresden v. 30.7.2015 - 20 WF 859/15, FamRZ 2016, 319; OLG Frankfurt v. 30.10.2013 - 5 WF 146/13, FamRZ 2014, 593; KG v. 26.6.2014 - 25 WF 54/14, FamRZ 2014, 1929 (LS) = AGS 2015, 146; a.A. wohl OLG Frankfurt v. 8.2.2016 - 5 WF 239/15, FamRZ 2016, 1796, aber Beschränkung auf Entscheidung nach mündlicher Verhandlung; vgl. insgesamt Prütting/Helms, FamFG, 5. Aufl. 2020, § 81 FamFG, Rn. 35; MüKoFamFG/Soyka, 3. Aufl. 2018, FamFG § 57 Rn. 3).
  • OLG Koblenz, 11.05.2018 - 9 WF 142/18

    Unzulässige Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung in einem Eilverfahren in

    Dies genügt für die Verwirklichung der Ausnahme des § 57 Satz 2 Nr. 1 FamFG , mit der nur besonders einschneidende Entscheidungen des Familiengerichts einer Überprüfung im Wege der Beschwerde zugänglich gemacht werden sollen, indes gerade nicht (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 30. Januar 2017 - 4 WF 3/17 -, juris, Rdnr. 11; Beschluss vom 30. Oktober 2013 - 5 WF 146/13 -, BeckRS 2013, 18757; OLG Koblenz, Beschluss vom 1. Februar 2016 - 11 WF 81/16 -, BeckRS 2016, 103385; OLG Nürnberg, Beschluss vom 18. September 2015 - 7 WF 1073/15 -, juris, Rdnr. 23; OLG Dresden, Beschluss vom 30. Juli 2015 - 20 WF 859/15 -, BeckRS 2015, 14988; KG, Beschluss vom 26. Juni 2014 - 25 WF 54/14 -, BeckRS 2014, 14601; MünchKomm-Soyka, FamFG , 2. Aufl. 2013, § 57 , Rdnr. 3).
  • OLG Frankfurt, 03.04.2020 - 4 WF 25/20

    Anfechtbarkeit der isolierten Kostenentscheidung in Familiensachen nur im Umfang

    Die genannte Norm ist gegenüber der allgemeinen Regelung des § 58 FamFG als Sondervorschrift für den Bereich der einstweiligen Anordnung restriktiv auszulegen (OLG Dresden FamRZ 2016, 318; KG FamRZ 2011, 577).
  • OLG Frankfurt, 16.05.2023 - 6 WF 55/23

    Keine Wiedereinsetzung trotz fehlerhafter Rechtsmittelbelehrung

    Beschränkt sich der Beschwerdeführer in einem solchen Fall auf die isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung, so gilt auch in einem Verfahren der einstweiligen Anordnung der Grundsatz aus dem Hauptsacheverfahren, wonach in FamFG-Verfahren die isolierte Anfechtung der in einer Endentscheidung getroffenen Kostenentscheidung im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit für zulässig erachtet wird (OLG Dresden vom 30. Juli 2015 - 20 WF 859/15, FamRZ 2016, 318; OLG Frankfurt vom 26. Juni 2014 - 1 WF 48/14, BeckRS 2014, 17019; Dürbeck in: Prütting/Helms, FamFG, § 57 Rn. 22).
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